Garantie

Gemäss BGB ist jeder Händler verpflichtet zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. (Artikel §§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.

Auf der Feuerzunge und dem Zubehör zur Feuerzunge gewähren wir 5 Jahre Garantie (gilt nicht für Schäden, die durch äussere Einflüsse oder unsachgemässes Feuern verursacht werden).